
Wer sich erstmals entschlossen hat, zu bauen, steht vor einer Fülle von Sachfragen und Entscheidungen. Bei der Suche nach Klärung begegnet man jedoch zunächst einer ebensolchen Fülle von Fachwörtern.
Die Personen, mit denen Sie als Bauherr zu tun haben - Architekten, Bauunternehmer und Handwerker -, sind Spezialisten und sprechen ihre eigene Sprache. Da kommt es oft vor, dass in Besprechungen, aber auch in Plänen, Angeboten und Rechnungen Begriffe auftauchen, die Ihnen als "Profi auf Zeit" neu sind.
In dieser Situation ist das i&M Baulexikon ein nützlicher Begleiter. Es wurde von einem kompetenten Architekten zusammengestellt und enthält knappe, gut verständliche Erläuterungen zu allen wichtigen bautechnischen Begriffen.
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Baulexikon
- Abbund
- Defninition:
Das bearbeitete, auf dem Werkplatz zusammengestellte Bauholz z. B. eines Dachstuhles, Fachwerkes, bevor es an Ort und Stelle aufgerichtet wird.
- Abdeckblech
- Defninition:
Abdeckung von Mauern, Brüstungen, Attiken, Simsen, Hölzern oder dgl. aus z. B. Kupfer-, Zink-, verzinktem Stahl-, Aluminiumblech.
- Abdeckpapier
- Defninition:
Fetthaltiges oder bituminiertes Papier als Unterlagsbahn oder als Lage auf der Schalung unter einer Bedachung zur Verhinderung des Eindringens von Flugschnee.
- Abdeckplatte
- Defninition:
Platte aus Naturstein, Beton, Betonwerkstein oder dgl. zur Abdeckung von Mauern, Brüstungen, Attiken, Simsen. Die Platten werden im allgemeinen als Schutz gegen Niederschlagswasser verlegt, mit einer Abschrägung und einem Überstand zum Ablaufen und Abtropfen des Wassers.
- Abdichtung
- Defninition:
Schutz von Bauwerken, Bauteilen, Leitungen, Behältern und dgl. gegen das Eindringen bzw. Austreten von Flüssigkeiten oder gasförmigen Stoffen. Als Bauleistung nach VOB Abdichtung gegen drückendes Wasser und Abdichtung gegen nicht drückendes Wasser.
- Abdichtungsbahn
- Defninition:
siehe Dichtungsbahn
- Abdrücken
- Defninition:
Dichtigkeitsprobe verlegter Rohrleitungen (Wasser-, Gas-, Heizungsinstallation) durch Füllen des Leitungssystems mit Wasser und Ansetzen von Druck über eine bestimmte Zeitdauer. Das Abdrücken ist vor Schließen der mit Leitungen versehenen Schlitze und Durchbrüche in Wänden und Decken bzw. vor Inbetriebnahme der Anlage vorgeschrieben.
- Abfangung
- Defninition:
siehe Absteifung
- Abfasen
- Defninition:
Eine Kante abschrägen (brechen) - siehe Fase
- Abflussrohr
- Defninition:
Abwasserleitung innerhalb eines Gebäudes (Zeichnung).
- Abgang
- Defninition:
1. Eingeformter Ablauf eines Klosetts. Je nach Anordnung unterscheidet man: senkrechten, schrägen oder waagrechten Abgang.
2. Abgänge an einem Verteiler (z. B. die einzelnen Wasserleitungen zu Küche, Bad, Keller, Garten usw. oder Stromkreiszuleitungen für verschiedene Räume oder Raumgruppen).
- Abgehängte Decke
- Defninition:
Unter einer tragenden Decke oder Tragkonstruktion eines Daches aus optischen, wärmeschutz- oder schalltechnischen Gründen angebrachte zweite, nichttragende Decke, bestehend aus der abgehängten Unterkonstruktion (z. B. aus Holzlatten, Metallprofilen, Drahtnetz) und der Verkleidung mit Holzbrettern, Platten verschiedenster Materialien und Profilierung, Metall-, Kunststofflamellen, Putz usw.
- Abkanten
- Defninition:
Abbiegen oder Abknicken von Blechen an deren Rändern mit Hilfe von Abkantwerkzeugen zur Herstellung von Wülsten, Tropfkanten, einfachen Profilierungen, Versteifungskanten, Anpassungen an zu verkleidende Bauteile usw.
- Ablauf
- Defninition:
Entwässerungsgegenstand aus Gusseisen, Stahl, Beton oder Kunststoff zur Einführung von Oberflächenwasser (Dach, Hof, Bad, Keller, Industrie) in die Abwasserleitung. Der Ablauf wird in die zu entwässernden Flächen eingebaut und an die Abwasserleitung angeschlossen. Er besteht aus dem Ablaufkörper mit angeformtem Rohranschluß, dem Aufsatzrahmen mit Einlaufrost und ggf. Geruchverschluss, Schlammeimer oder Rückstauverschluss.
- Ablaugen
- Defninition:
Einen vorhandenen Anstrich zur Entfernung von seinem Untergrund mit alkalischen oder neutralen Lösungsmitteln aufweichen.
- Ableitung
- Defninition:
Verbindungsleitung der Auffangvorrichtung einer Blitzschutzanlage mit dem Banderder bzw. der Erdungsanlage.
- Abluft
- Defninition:
Die einen Raum durch Luftzirkulation oder Lüftung verlassende Luft.
- Abnahme
- Defninition:
1. Feststellung und Bestätigung des Erfolges einer Lieferung oder Fertigstellung einer Leistung (auch eines Teiles der Leistung) in Bezug auf die verlangten Eigenschaften und ihre Mangelfreiheit durch den Auftraggeber bzw. seinen Vertreter.
2. Feststellung und Bestätigung der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften bei der Erstellung von Gebäuden oder genehmigungspflichtigen Anlagen durch die zuständige Behörde oder öffentlich bestellte Sachverständige.
- Abrechnung
- Defninition:
Inrechnungstellen erbrachter Leistungen durch den Auftragnehmer. Zur Abrechnung gehören außer der Rechnung mit Angabe von Art und Umfang der Leistung auch das Aufmaß.
- Absanden
- Defninition:
1. Sandstrahlen.
2. Auflösungserscheinungen an Mörtel oder Beton durch mangelhafte Zusammensetzung (z. B. zu geringer Gehalt an Bindemittel) oder äußere Einflüsse (z. B. Frost).
3. Abstreuen der Oberfläche mit feinem Sand als letzter Vorgang beim Verlegen von Gußasphalt.
